Seit dem 09.01.2016 sieht die ODR-Verordnung Nr. 524/2013 vor, dass Online-Händler zwingend im Rahmen Ihrer Internetpräsenzen auf die neue "Online-Schlichtungsplattform" der EU-Kommission („OS-Plattform“) zu verlinken haben.Dieser Link hat wie folgt auszusehen:„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr“Nach der vom OLG München (OLG München, Urt. v. 22.9.2016, 29 U 2498/16) vertretenen Ansicht reicht es für die Erfüllung dieser Pflicht nach der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 nicht aus, wenn der Verbraucher im Rahmen dieses Hinweises nur über die Internetadresse der "Online-Schlichtungsplattform" der EU-Kommission www.ec.europa.eu/consumers/odr informiert wird, ihm also lediglich die URL www.ec.europa.eu/consumers/odr nicht...
Artikel
14.12.2016