Der BGH hat entschieden, dass eine werbende Verlinkung zu einer kommerziellen Webseite bereits eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstellt. Somit haftet ein Unternehmen, das auf seiner Webseite einen Link zu einer anderen Unternehmensseite bereitstellt für mögliche wettbewerbswidrigen Angaben auf der verlinkten Seite (BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 113/13).Verklagt waren die Betreiber einer Internetseite auf der Informationen über die sogenannte Bach-Blütentherapie bereitgestellt wurden. Im Mittelpunkt dieser Informationen stand das "Institut für Bach-Blütentherapie Forschung und Lehre M. S. ", sowie detaillierte Angaben zur "Original Bach-Blütentherapie". Unter dem Menüpunkt "Bezugsquellen" wurde einerseits allgemein auf die Möglichkeit...
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08.06.2015