Mit Urteil (Az. T-395/14; T-396/14) vom 16.06.2015 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die Form von Legofiguren eine Gemeinschaftsmarke darstellt. Die sogenannten „Legomännchen“ sind der Form nach Figuren, die menschlichen Zügen nachgebildet wurden. Sie verfügen offensichtlich über keinerlei technische Wirkung. Die einzelnen Körperteile haben keine Verbindungen, die es ermöglichen, die Bausteine ineinander zusammenzustecken. Von daher sah das Gericht keinen Grund, die Eintragung der Figuren von Lego als Gemeinschaftsmarke zu beanstanden.Vorausgegangen war der Eintrag im Jahr 2000 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), den die Gesellschaft Lego Juris (Lego) veranlasst hatte. Er betraf die Form von Legofiguren als „dreidimensionale...
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01.07.2015