Das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat mit seinem Urteil vom 18.09.2013 unter dem Az. 1 U 222/12 entschieden, dass ein Krankenhausplan keine Marktverhaltensregelung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt.Damit wurde die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Vorinstanz (LG Saarbrücken) zurückgewiesen.Die Klägerin ist Rechtsträgerin des Klinikums S und nimmt die Trägerin der Klinik R auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung einer Schadensersatzpflicht in Anspruch.Sie begründet den Unterlassungsanspruch mit der Behauptung, die Beklagte habe gegen die Festlegungen des "Krankenhausplanes für das Saarland" verstoßen.Die Beklagte bezweifelt die Zuständigkeit der Zivilgerichte, denn es handele sich um eine Angelegenheit der Krankenversicherung, daher sei sie der...
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16.09.2015