Der Bundesgerichtshof entschied am 06.02.2020, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher nicht die Bezahlung per Lastschriftverfahren von einem in Luxemburg unterhaltenem Konto verwehrt werden dürfe. Anderenfalls werde gegen die europäische Verordnung über das Sepa-Lastschriftverfahren (SEPA-VO) verstoßen.Lastschrift nur von deutschen Konten möglich?Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte einen Online-Versandhändler verklagt. Dieser bot seinen Kunden zur Bezahlung u.a. das Lastschriftverfahren an. Ein Kunde mit Wohnsitz in Deutschland und Konto in Luxemburg hatte beim Beklagten bestellt. Er konnte jedoch nicht per Lastschrift bezahlen; ihm wurde regelmäßig die Fehlermeldung "Ungültige IBAN" angezeigt. Auf Nachfrage teilte der Beklagte mit, dass es nicht möglich sei,...
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22.09.2020