Mit seinem Urteil vom 07.08.2014 hat sich das Landgericht Stuttgart zum Aktenzeichen 11 O 84/14 ein weiteres Mal zur Impressumspflicht von Rechtsanwälten auf Internet-Werbeplattformen geäußert. Konkret ging es letztlich noch um das Anwaltsverzeichnis foris.de.Dem Rechtsstreit gingen jedoch insgesamt vier Abmahnungen eines anderen Rechtsanwalts voraus, der in den vergangenen Monaten Bekanntheit für sein gleichgelagertes Abmahnwesen erlangt hat (wir berichteten). Im Zuge selbstmandatierter Abmahnungen geht der abmahnende Rechtsanwalt gegen eine Vielzahl anderer Rechtsanwälte vor und beanstandet dabei serienbriefartig fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung („Impressum“).Eine dieser Abmahnungen, über die nunmehr das Landgericht Stuttgart zu entscheiden hatte, bezog sich auf...
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12.08.2014