Der Antragsteller ist Rechtsanwalt und Premiummitglied beim sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte, „XING“. Der Antragsgegner ist gleichfalls Rechtsanwalt und verfügt bei XING über eine Basismitgliedschaft. Der Antragsteller macht gegen den Antragsgegner einen wettbewerblichen Unterlassungsanspruch wegen eines fehlenden / unvollständigen Impressums (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend.
Nach unstreitigem Parteivorbringen ist „XING“ ein soziales Netzwerk, das es seinen Mitgliedern erlaubt, geschäftliche und berufliche Kontakte zu knüpfen und sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen. XING-Benutzer sind verpflichtet, ihre Geschäftsadresse zu hinterlegen. Nutzen sie die Internetplattform als Privatperson, gibt...
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29.06.2014