Nachdem sich Herr Thomas Sommer, (damals) handelnd unter Xears e.K., an unserer Berichterstattung über seine rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen und die entsprechenden Urteile störte, ließ er uns durch die Kanzlei Faustmann Neumann abmahnen. Die Kanzlei Faustmann Neumann forderte uns im Namen des Herrn Herr Thomas Sommer insofern auf, es zu unterlassen, im Internet über Gerichtsentscheidungen, die einen Rechtsmissbrauch gegen den Herrn Thomas Sommer annehmen, zu berichten, ohne im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang auf die fehlende Rechtskraft hinzuweisen, wenn die Entscheidung, über die berichtet wird, nicht rechtskräftig ist.Als wir uns in Folge dieser Abmahnung gegenüber Herrn Sommer nicht unterworfen hatten, musste Herr Sommer nun eine weitere Niederlage vor Gericht...
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11.05.2016