Über die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Herrn Thomas Sommer, handelnd unter Xears e.K., Alsenzer Weg 41, 12559 Berlin, vertreten durch die Faustmann Neumann Rechtsanwälte in Bezug auf Kennzeichnungspflichten bei Audiokopfhörern haben wir bereits mehrfach berichtet.So haben wir auch auf die Urteile des LG Berlin, des LG Hannover und LG Köln hingewiesen, in denen Herrn Thomas Sommer ein missbräuchliches Abmahnverhalten im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG attestiert wurde. Das Landgericht Düsseldorf sieht dies jedoch anders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand 23.3.2015).EntscheidungsgründeDie einstweilige Verfügung war antragsgemäß - mit Ausnahme des in der mündlichen Verhandlung zurückgenommenen Antrags zu Ziffer 6 - zu erlassen.Der Antragsteller kann von...
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23.03.2015