Das Landgericht (LG) in Bochum hat mit seinem Beschluss vom 12.05.2014 unter dem Az. 13 O 80/14 entschieden, dass es einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt, LED und Xenon-Brenner als Kraftfahrzeugbeleuchtung zu verkaufen, wenn dafür keine Registrierung nach der Maßgabe des Elektrogesetzes vorhanden ist und die CE-Kennzeichen und die Prüfzeichen vom Kraftfahrtbundesamt ebenfalls fehlen. Außerdem muss eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache den verkauften Artikeln beigelegt sein.Dem Antragsgegner hat das Gericht unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250000 Euro untersagt, LED als Kraftfahrzeugbeleuchtung im Fernabsatz zu verkaufen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Der Hersteller müsse eindeutig identifizierbar sein und das Gerät müsse...
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27.08.2014