Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat sich mit einem Urteil vom 03.06.2014 unter dem Aktenzeichen 12 U 24/14 zu einem Löschungsbegehren wegen einer falschen Bonitätsauskunft einer Auskunftei geäußert.
Es hat mit diesem Urteil die Berufung der Klägerin gegen das vorinstanzliche Urteil vom Landgericht Baden-Baden zurückgewiesen.
Die Klägerin hatte von einer Auskunftei verlangt, gegenüber Dritten erteilte Bonitätsauskünfte richtigzustellen. Außerdem hatte sie die Zahlung eines Schadensersatzes verlangt.
Es bestand ein vollstreckbarer Titel in Höhe von rund 400 Euro aus dem Jahr 2011 gegen die Klägerin, der in die Auskunftei eingetragen wurde. Diesen Sachverhalt hat die Beklagte im Rahmen von Bonitätsauskünften an Dritte weitergegeben.
Im Jahr 2012 versuchte die...
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22.06.2014