Das Verwaltungsgericht (VG) in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 13.08.2013 unter dem Az. 6 K 956/13 entschieden, dass eine Auskunftei verpflichtet ist, bestimmte Einträge zu löschen. Das gelte jedenfalls für Einträge über Vollstreckungstitel, die bereits erledigt seien. Mit ihrer Klage hatte sich eine Auskunftei gegen eine Löschungsverfügung des Beklagten wehren wollen.Die Klägerin ist eine Auskunftei, die bonitätsrelevante Negativmerkmale über Firmen und Privatpersonen sammelt und Dritten auf Nachfrage darüber Auskunft gibt. Die Verarbeitung der Daten wird weitgehend automatisiert vorgenommen. In der Anmeldung zu der Datei, aus der die Auskünfte erteilt werden, hat die Klägerin angegeben, die Personalien würden nur zu Bonitätsauskünften gespeichert.Das Amtsgericht...
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03.06.2015