Der Europäische Gerichtshof entschied am 24.09.2019, dass bei Löschungsanträgen das Grundrecht des Betroffenen auf Schutz seines Privatlebens und seiner Daten gegen das Informationsinteresse der Internetnutzer abgewogen werden müssen. Überwiege das Informationsinteresse und betreffe dieses ein Strafverfahren, müsse ein Suchmaschinenbetreiber zumindest dafür sorgen, dass die aktuelle Sach- und Rechtslage an oberster Stelle in den Suchergebnissen angezeigt werde. Wann müssen Suchergebnisse durch Google gelöscht werden?Vorliegen ging es um die Auslegung der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Kläger waren mehrere französische Staatsbürger; Beklagte die französische Datenschutzkommission (CNIL)....
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11.03.2020