Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.02.2015

Löschung alter E-Mails von einer Internetseite

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 13.01.2015 unter dem Az. VI ZB 29/14 entschieden, dass die Beschwerde gegen einen Unterlassungsanspruch unzulässig sein kann, wenn die Beschwer nicht hoch zu bemessen ist und wenn die Partei auch kein großes Interesse daran haben kann, den Unterlassungsanspruch nicht zu erfüllen.Der Kläger begehrt die Unterlassung der Veröffentlichung seiner E-Mails an den Beklagten auf der Homepage des Beklagten. Der Kläger verleiht Mietwagen in Kanada und richtet sich mit seinem Angebot an deutsche Urlauber.Der Beklagte betreibt eine Webseite, auf der er Informationen zu Reisen zusammenstellt. Im Jahr 2010 verhandelten die Parteien über die Anmietung eines Wohnmobils für den Beklagten, in deren Folge es zu Unstimmigkeiten kam. Der...