Wer wegen einer unlauteren Aussage im Internet zur Unterlassung verurteilt wurde, ist verpflichtet, die verbotene Äußerung auch aus dem Cache gängiger Suchmaschinen entfernen zu lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 10. September 2015 (Az. 2 W 40/15) entschieden. Die Stuttgarter Richter verlangen ferner, dass der Unterlassungspflichtige seine Löschanträge schriftlich stellt, sie mit einer Sanktionsdrohung versieht und ihren Erfolg zeitnah prüft.SachverhaltDie Unterlassungsschuldnerin vermittelt an Abiturienten, deren Zulassungsantrag für das Medizinstudium in Deutschland abgelehnt wurde, Studienplätze in Osteuropa. Unter dem Titel "Medizin studieren trotz Ablehnungsbescheid" veröffentlichte sie auf verschiedenen Portalen eine Pressemitteilung, in der...
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05.12.2016