Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.11.2018

Kundenbefragung kann unzulässige Werbung darstellen

Der Bundesgerichtshof entschied am 10.07.2018, dass die Bitte um eine Kundenbewertung nach Kauf eines Produktes unzulässige Werbung darstellen könne. Dies gelte zumindest dann, wenn eine Rechnung per E-Mail versendet werde verknüpft mit der Bitte um eine Zufriedenheitsbewertung. Eine solche Bitte könne nur dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn bereits bei Abfrage der E-Mail-Adresse des Kunden ein klarer und deutlicher Hinweis auf die jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit erfolge.Bitte um Zufriedenheitsbewertung ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht?Kläger war ein Kunde, der über die Online-Plattform "Amazon Marketplace" bei der Beklagten Ware bestellte. Die Geschäftsabwicklung erfolgte über Amazon. Die Rechnung verschickte die Beklagte per E-Mail....