Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat pauschale Kontoüberziehungsgebühren für unzulässig erklärt. Die Deutsche Bank ist nicht berechtigt, ihren Kunden eine pauschale Gebühr von mindestens 6,90 Euro im Fall einer Kontoüberziehung in Rechnung zu stellen.Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Deutsche Bank geklagt, die ihren Kunden laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden Fall der Kontoüberziehung eine pauschale Überziehungsgebühr von mindestens 6,90 Euro pro Quartal in Rechnung gestellt hatte, wenn die anfallenden Überziehungszinsen diese Gebühr nicht übersteigen. Der Kläger hat vor dem Gericht zweiter Instanz (Vorinstanz LG Frankfurt a. M. - 2-12 O 345/12) Recht bekommen, die Deutsche Bank hat gegen das Berufungsurteil Revision...
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27.02.2015