Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied mit Urteil vom 26.07.2018, dass ein Gewinnspiel einer Versandtapotheke nicht erlaubt sei, wenn die Teilnahme an eine Rezepteinlösung gekoppelt sei. Denn eine derartige Koppelung verstoße gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot.Rezepteinreichung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel erlaubt?Klägerin war die Berufsvertretung für Apotheken, Beklagte eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke. Die Beklagte warb bundesweit mit einem Flyer für ein Gewinnspiel. Darin wurden einige höherpreisige Gewinne ausgelobt. Voraussetzung für die Teilnahme war die Einsendung eines Rezeptes. Gegen diese Koppelung ging die Klägerin per Unterlassungsklage vor. Die Vorinstanz wies die Klage jedoch ab, weswegen die Klägerin in...
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27.05.2019