Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einer Entscheidung zu den Kontrollpflichten der Eltern bei der Nutzung von WhatsApp durch Kinder Stellung bezogen (Beschluss vom 20.03.2016 - Az.: 111/17 EASO). Bereits in einem anderen Verfahren hatte das Gericht angeordnet, dass ein Familienvater die Handys der Töchter kontrollieren und WhatsApp löschen muss (Amtsgericht Hersfeld, Beschluss vom 22.07.2016 - Az.: F 361/16 EASO).In dem neuen Verfahren wurde wiederum die Frage der Verwendung von WhatsApp durch das eigene Kind thematisiert. Wie schon zuvor stellte das Gericht eine elterliche Kontroll- und Überwachungspflicht fest. Wird einem eigenen noch minderjährigen Kind ein Smartphone überlassen, müssen die Eltern die Verwendung dieses Mobilfunkgerätes beaufsichtigen. WhatsApp übermittelt...
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09.05.2017