Mit seinem Urteil (Az. 17 O 147/13) vom 27.9.2013 hat das Landgericht Kiel entschieden, dass es im Grundsatz erlaubt ist, mit einem Angebot ausschließlich Unternehmen anzusprechen und dies auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend zu formulieren. Die Verwendung der Klauseln dürfe allerdings nicht „zum Nachteil der Verbraucher gereichen.“ Für den Verbraucher muss eindeutig zu erkennen sein, dass mit dem Angebot nur Unternehmer angesprochen werden sollen. Außerdem ist es für den Anbieter verpflichtend, durch „geeignete Kontrollmaßnahmen“ sicherzustellen, dass tatsächlich nur Unternehmen von seinem Angebot Gebrauch machen. Der Kauf durch Verbraucher, die keine Unternehmer sind, ist vom Anbieter zu unterbinden.Dem Urteil vorausgegangen war die Klage auf...
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15.08.2014