Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.12.2012

Kontopfändungsschutz nur durch Pfändungsschutzkonto möglich

Das VG Göttingen wies in einem Beschluss auf die Neuregelung des Pfändungsschutzes hin, nach der seit Beginn des Jahres 2012 einzig ein Pfändungsschutzkonto vor dem Zugriff von Gläubigern auf Kontogelder (Freibeträge in Höhe von monatlich 1.028,89 Euro) schützt. Durch diese Regelung entfallen nach Zielsetzung des Gesetzgebers andere bisherige Möglichkeiten des Pfändungsschutzes.

So kann ein Kontoinhaber nicht mehr bei Gericht auf Antrag sein Girokonto-Guthaben durch einstweiligen Rechtschutz pfändungssicher machen. Das gilt auch, wenn das Guthaben auf Zahlungseingängen aufgrund geringfügigem Nebenjob-Einkommens, Rente oder ergänzender Sozialleistung basiert.

Das VG Göttingen verneint ausdrücklich für einen derartigen Pfändungsschutzantrag das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis unter Hinweis auf die Möglichkeit, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen.

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss v. 8. Oktober 2012, 1 B 240/12
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