Mit dem vorliegenden Urteil hat der Bundesgerichtshof Kontogebühren für Bauspardarlehen gekippt und schafft damit Rechtssicherheit. Bausparkassen sind nun nicht mehr berechtigt, während der Darlehnsphase Kontoführungsgebühren von den Bausparern zu verlangen, da diese AGB-Klausel zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung führt. Die betroffenen Verbraucher müssen nun ausschließlich die Zinsen für ihr Darlehen, aber keine Kontoführungsgebühren mehr zahlen.Klägerin ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen die Bausparkasse Badenia vorgeht, die von ihren Kunden während der Darlehensphase eine jährliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,48 Euro verlangt hatte. Diese Geschäftspraktik führt die Bausparkasse nach hauseigenen Angaben bereits seit fünfzig...
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21.05.2017