Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.02.2016

Kontext für Interpretation von Schlagzeilen maßgeblich

Zur Beurteilung, ob eine Schlagzeile persönlichkeitsverletzend ist, genügt es nicht, deren Aussage aus sich selbst zu interpretieren. Vielmehr ist der Inhalt des Presseartikels – insbesondere ein allfälliger Untertitel – in die Auslegung mit einzubeziehen. Eine isolierte Betrachtung der Schlagzeile kommt nur infrage, wenn für den Leser kein unmittelbarer Zusammenhang zum Artikel erkennbar ist, etwa bei einer Titelblatt-Schlagzeile. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in einem wegweisenden Urteil.SachverhaltAm 14. Oktober 2011 führte die Steuerfahndung bei der VM Vermögens-Management GmbH, einem Unternehmen der August-von-Finck-Gruppe, eine Durchsuchung wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung durch. Daraufhin titelte das Handelsblatt in seiner Print-Ausgabe vom...