Zur Beurteilung, ob eine Schlagzeile persönlichkeitsverletzend ist, genügt es nicht, deren Aussage aus sich selbst zu interpretieren. Vielmehr ist der Inhalt des Presseartikels – insbesondere ein allfälliger Untertitel – in die Auslegung mit einzubeziehen. Eine isolierte Betrachtung der Schlagzeile kommt nur infrage, wenn für den Leser kein unmittelbarer Zusammenhang zum Artikel erkennbar ist, etwa bei einer Titelblatt-Schlagzeile. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in einem wegweisenden Urteil.SachverhaltAm 14. Oktober 2011 führte die Steuerfahndung bei der VM Vermögens-Management GmbH, einem Unternehmen der August-von-Finck-Gruppe, eine Durchsuchung wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung durch. Daraufhin titelte das Handelsblatt in seiner Print-Ausgabe vom...
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17.02.2016