Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.07.2018

Komplettküchen mit "No Name"-Geräten

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 13.06.2017, dass bei der Bewerbung von Komplettküchen auch die integrierten Küchengeräte mit Hersteller- und Typenbezeichnung zu bezeichnen seien. Dies gelte selbst dann, wenn es sich um sogenannte "No Name"-Geräte handle. Die Angaben stellten für den Verbraucher eine wesentliche Information dar, da der Wert der Küchen-Elektrogeräte die Kaufentscheidung ganz erheblich beeinflussen könne.Irreführung wegen fehlender Hersteller- und Typenbezeichnung?Die Beklagte bewarb mit einem Prospekt ihr Küchensortiment. Dieser enthielt auch das Angebot eines Küchenblocks. Die abgebildete Küchenzeile stellte auch die integrierten Elektrogeräte dar. Weitere Angaben zu den Geräten wurden nicht gemacht. Die Klägerin ging wegen fehlender...