Vor dem Amtsgericht München wurde wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing der im Bezirk Wolgast ansässige Beklagte in Anspruch genommen.
Der Kläger wohnt in Großbritannien und ließ sich durch einen Anwalt aus Kiel vertreten. Im Vergleich, der das Verfahren beendete, wurde vereinbart, dass der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3 der Kosten zu tragen hat.
Der Kläger beanspruchte im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Fahrtkosten und Auslagen seines Anwaltes sowie für eine eigene Fahrt Kosten für die Nutzung des eigenen Pkw und Tage- bzw. Abwesenheitsgeld. Das Amtsgericht lehnte die Erstattung dieser Kosten ab. Die sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Landgericht (LG) zurückgewiesen. Zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung seien die...
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13.04.2014