Die Debcon GmbH, Debitorenmanagement und Consulting, hat in der Vergangenheit mit ihren Inkassoschreiben immer mal wieder für einen Lacher gesorgt. Momentan droht die Debcon GmbH mit der gerichtlichen Durchsetzung der angeblichen Forderungenund fügt Ihren Aufforderungsschreiben auch gleich einen Klageentwurf bei. In diesem –sehr spärlichen- Klageentwurf der Debcon GmbH ist zu lesen:"KLAGEIn dem Rechtsstreitder lno Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH , Otto- Hahn- Straße 15, 42369Wuppertal- KlägeringegenXXX- Beklagtenpartei -wird namens und in Vollmacht der Mandantin beantragt:1. die Beklagtenparter zu verurteilen, an die Klägerin 900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ____ zu zahlen.2. der Beklagtenpartei die...
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26.03.2015