Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied mit einem Beschluss vom 24.05.2018, Az. 13 W 10/18, dass ein Vater nicht allein gegen die Veröffentlichung von Bildern seiner minderjährigen Tochter auf einer Webseite zu Werbezwecken vorgehen kann. Vielmehr bedürfe er trotz des Umstands, dass er der Veröffentlichung der Fotos im Vorfeld nicht zugestimmt hat, mit Blick auf ein gerichtliches Vorgehen diesbezüglich das Einvernehmen der Mutter des Mädchens. Fotos von sechsjährigem Mädchen für Werbung verwendetStreitpunkt des Verfahrens ist die Veröffentlichung von Fotos eines sechsjährigen Mädchen auf der Internetseite eines Bauernhofs zu Werbezwecken. Die Mutter des Kindes ist mit dem Inhaber des Bauernhofes (Antragsgegner) in zweiter Ehe verheiratet und lebt mit diesem auf dessem Hof....
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04.12.2018