Mit Urteil (Az. 3 U 59/15) vom 09.04.2015 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass Creditsafe Deutschland nicht die Domain mit der Bezeichnung „creditsafe.de“ herausverlangen kann. Die Creditsafe Deutschland GmbH hatte die Domaininhaberin von „creditSafe.de“ verklagt, um an dessen Domain zu gelangen.Vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamburg hatte die Creditsafe Deutschland GmbH gegen die Bi. GmbH wegen Verstoßes gegen das Namens- und Wettbewerbsrecht geklagt. Die Klägerin verlangte von der Beklagten die Löschung der Internetdomain „creditsafe.de.“ Klägerin und Beklagte gehören Firmengruppen an, die in Konkurrenz zueinander stehen. Bei dem Unternehmen der Klägerin, das 2009 gegründet wurde, handelt es sich um ein Tochterunternehmen...
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12.06.2015