Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 29. April 2015 unter dem Az. VIII ZR 104/14 über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Verständlichkeit einer AGB für den Kunden gestellt werden muss, wenn die gesetzlich geregelte Verjährungsfrist darin formularmäßig verkürzt wird.Der Beklagte ist ein Autohändler, bei dem die Klägerin einen Gebrauchtwagen gekauft hatte. An dem Fahrzeug traten wegen eines Produktionsfehlers Korrosionsschäden auf. Mit der Klage verlangt die Klägerin Kosten für die Beseitigung der Mängel. In den dem Kaufvertrag zugrunde liegenden AGB heißt es, dass entsprechende Ansprüche in einem Jahr ab Lieferung verjähren.Wenn der Verkäufer gesetzlich für einen Schaden haften müsse, so hafte er beschränkt; nämlich dann, wenn er...
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06.05.2015