Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.06.2015

Keine hohe Gebühr bei gescheiterten Zahlungseinzügen

Das Landgericht (LG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 30.04.2015 unter dem Az. 08 O 2084/14 entschieden, dass ein Unternehmen sich gegenüber seinen Kunden nicht per AGB mit einer Schadensersatzgebühr bedienen kann, wenn ein tatsächlicher Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe vorliegt.Damit hat das LG einer Unterlassungsklage gegen den Betreiber von "fluege.de" stattgegeben. Der Beklagte muss es hiernach unterlassen, in seinen AGB eine Bestimmung zu verwenden, mit der er sich im Falle einer unberechtigten Rückbuchung einer Zahlung eine Gebühr "in Höhe von bis zu 50 €" versprechen lässt.Sollte er gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen, drohen dem Beklagten Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft. Außerdem wurde er zum Ersatz von Abmahnkosten...