Die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln für eine Stoffwechseltherapie zur Gewichtsabnahme ist unzulässig, wenn sie sich auch an krankhaft fettleibige Personen richtet, eine Abnahme „ohne Hungergefühle“ verspricht und eine sichere Wirkung suggeriert. Nach einer Entscheidung des LG Bonn liegt hierin eine irreführende Werbung, weil dem Produkt eine in Wirklichkeit nicht vorhandene therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung beigelegt wird.Im Streitfall hatte eine Firma damit geworben, auch bei erheblichem Übergewicht Abnehmerfolge durch ihre Stoffwechseltherapie zu erzielen. Die dargestellten Abnehmbeispiele zeigten eine Frau, die 23 Kg in nur 10 Wochen und einen Mann, der 22 Kg in 12 Wochen abgenommen haben. Es handelte sich bei den dokumentierten Fällen um solche, die nach den...
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11.07.2015