Ein Unternehmen darf keine falschen Aussagen zur Rechtslage treffen, um Ansprüche seiner Kunden abzuwehren. Das bestimmt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Aber eine Firma kann auf eine bestehende Rechtsunsicherheit hinweisen, wenn es sich deswegen noch nicht abschließend zu den Forderungen des Kunden äußern will. Wichtig sind die Details der Äußerung. Sie darf den Kunden nicht unangemessen beeinflussen oder benachteiligen. So entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Es ging um eine Entschädigung für Verspätungen im Flugverkehr.
Die Klage richtete sich gegen eine Fluggesellschaft. Ein Kunde hatte von ihr Ausgleichszahlungen verlangt. Anlass war eine Verspätung von mehr als drei Stunden innerhalb des EU-Territoriums. Die Fluggesellschaft...
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14.11.2013