Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.11.2020

Keine Wettbewerbsverletzung durch Verstoß gegen DSGVO

Ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei nicht durch einen Wettbewerber abmahnbar. Dies entschied das Landesgericht Bochum mit Urteil vom 07.08.2018. Denn ein solcher Verstoß stelle grundsätzlich keine Wettbewerbsverletzung dar.Fehlende Datenschutzerklärung gleichzeitig Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?Die Parteien waren Wettbewerber auf dem Gebiet des Online-Versandhandels. Beide vertrieben über das Internet Druckerzeugnisse, Bürobedarf, Textilien und Werbemittel. Der Beklagte hielt unter anderem keine Datenschutzerklärung auf seiner Website vor und kam daher nicht seiner gesetzlichen Informationspflicht nach. Es fehlten somit erforderliche Angaben über Name und Kontaktadresse, Zweck der Datenverarbeitung, Speicherdauer, Betroffenenrechte etc. Der...