Ein Touristik-Unternehmen hatte in der Vergangenheit massiv mit dem Slogan "Ich bin dann mal weg.de" geworben. Der bekannte Entertainer HaPe Kerkeling, der zuvor ein Pilgerbuch mit dem Titel "Ich bin dann mal weg" über einen Verlag veröffentlicht hatte, hat diesen Titel jedoch als Erster verwendet. Aus diesem Grund hat das Verlagshaus als Rechteinhaber des Buches Klage gegen die Verwendung des Werbeslogans "Ich bin dann mal weg.de" eingereicht und unter Berufung auf die Titelschutzrechte eine Unterlassung gefordert. Das Touristikunternehmen berief sich in dem Rechtsprozess auf den Standpunkt, dass es sich bei der Bezeichnung "Ich bin dann mal weg" um eine allgemeingültige Redewendung handelt, die nicht von einem bestimmten Rechteinhaber geschützt werden könne. Überdies vertrat das...
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20.05.2015