Der Betreiber einer Webseite, auf der fremde Suchergebnisse von Suchmaschinen mit eigenen Anmerkungen versehen werden, kann sich grundsätzlich nicht auf die Privilegierung hinsichtlich der Haftung von Suchmaschinen berufen. Dies stellte das Hanseatische Oberlandesgericht (kurz OLG Hamburg) in einem Beschluss vom 18.09.2014 (Az. 7 W 88/14) fest und gab daher dem entsprechende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin statt.Diese trat dabei als Betreiberin der Suchmaschine „wer-ist.org“ auf, die bestimmte Inhalte zu Personen im Internet finden und anschließend dem Nutzer übersichtlich darstellen kann. Hierbei kommen verschiedene Algorithmen zum Einsatz, die neben der Listung der Ergebnisse diese auch mittels Anmerkungen in automatischer Form...
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19.10.2014