Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. beurteilt im Zusammenhang mit dem Verkauf von Rx-Arzneimitteln in Apotheken ausgegebene 1-Euro-Gewinngutscheine als unvereinbar mit der Rechtslage. Der Verkauf von Rx-Arzneimitteln, also verschreibungspflichtigen und preisgebundenen Medikamenten, unterliegt in Deutschland äußerst strengen Vorschriften. Dabei hat der Gesetzgeber nicht nur Qualität und Sicherung der in Apotheken verkauften Medikamente im Blick, sondern auch dafür gesorgt, dass der Besonderheit dieser Ware entsprechende Marktbedingungen herrschen. Dazu zählt u. a. die ausdrücklich gewollte Verhinderung von Preiswettbewerbs-Situationen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzgeberischen Grundausrichtung hatte das OLG Frankfurt a. M. im Juli 2014 zweitinstanzlich in einem Fall zu...
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30.08.2014