Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.05.2014

Keine Pflicht zum "neuen Hamburger Brauch"

Der Bundesgerichtshof hat zum Aktenzeichen I ZR 77/12 durch Urteil vom 13.11.2013 in einem wettbewerbsrechtlichen Revisionsverfahren entschieden. Geklagt hatte der als eingetragener Verein handelnde „Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. – Haus & Grund Deutschland“. Beklagte war ein in Thüringen tätiges, in der Rechtsform einer GmbH handelndes Immobilienunternehmen, das in seinem Firmennamen ebenfalls die Begriffe „Haus & Grund“ führte.  Die Beklagte bezeichnete sich bis zum Februar 2006 als „ Eigentum Haus & Grund GmbH“. Im Februar 2006 erhielt die beklagte GmbH von der Klägerin ein Abmahnschreiben, dem eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt war. Um einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden,...