Der Bundesgerichtshof hat zum Aktenzeichen I ZR 77/12 durch Urteil vom 13.11.2013 in einem wettbewerbsrechtlichen Revisionsverfahren entschieden.
Geklagt hatte der als eingetragener Verein handelnde „Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. – Haus & Grund Deutschland“.
Beklagte war ein in Thüringen tätiges, in der Rechtsform einer GmbH handelndes Immobilienunternehmen, das in seinem Firmennamen ebenfalls die Begriffe „Haus & Grund“ führte.
Die Beklagte bezeichnete sich bis zum Februar 2006 als „ Eigentum Haus & Grund GmbH“. Im Februar 2006 erhielt die beklagte GmbH von der Klägerin ein Abmahnschreiben, dem eine vorbereitete Unterlassungserklärung beigefügt war. Um einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden,...
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24.05.2014