Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.04.2013

Keine Mietwohnung für Gewerkschaftsmitglieder

Obwohl einer Mietinteressentin eine Wohnung in begründete Aussicht gestellt worden war, wurde ihr die Wohnung letztendlich doch nicht vermietet. Die abgewiesene Interessentin vermutete den Grund für die Ablehnung in ihrer Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft, mit der sich die Vermieterin in einem Rechtsstreit befand. Die Mietinteressentin fühlte sich dadurch diskriminiert und klagte auf Erstattung der Kosten, die durch die unerwartete Absage entstanden waren.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält ein Diskriminierungsverbot, das Benachteiligungen, die auf Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung basieren, verhindern soll. Im Urteil zu diesem Fall begründete das Gericht seine Abweisung der Klage damit, dass die Gewerkschaftszugehörigkeit lediglich ein gering zu bewertender Teil einer Weltanschauung ist, weshalb keine Diskriminierung vorliegen kann, die schadensersatzpflichtig wäre. Darüber hinaus konnte der vermutete Ablehnungsgrund im Prozess nicht im Geringsten belegt werden.

Urteil des AG München vom 18.10.2012

423 C 14869/12

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