Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.09.2014

Keine IHK-Erlaubnis für vertragsgebundene Versicherungsvermittler

Bestimmte Versicherungen braucht jeder, und die Vermittlung von Versicherungen ist ein lukratives Geschäft. Doch angesichts hoher und häufig intransparenter Provisionszahlungen für die Vermittler ist nicht immer sicher, ob der Verbraucher auch tatsächlich Produkte mit den für ihn passenden und günstigen Bedingungen angeboten bekommt. Der Gesetzgeber hat daher auch infolge einer Europäischen Richtlinie strenge Maßstäbe an die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern angelegt. Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwei Arten von Versicherungsvermittlern: Versicherungsmakler, die ihren Kunden ein breites Angebot von Versicherungen auch von miteinander konkurrierenden Unternehmen anbieten, benötigen für ihre Tätigkeit die Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach...