Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
12.02.2020

Keine Haftung für Wettbewerbsverstöße unbekannter Dritter

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 27.05.2019, dass ein Unternehmen nicht für Wettbewerbsverstöße unbekannter Dritter zu haften haben. Das gelte selbst dann, wenn dem Unternehmen der Wettbewerbsverstoß bekannt sei und ihm sogar zugutekomme. Eine Haftung komme nur dann in Betracht, wenn das Unternehmen die wettbewerbswidrige Veröffentlichung selbst veranlasst habe oder sie ihm aufgrund Verkehrssicherungspflichten zurechenbar sei.Wann haftet ein Unternehmen für Wettbewerbsverstöße Dritter?Die Parteien stritten über Unternehmenseinträge auf Branchenseiten und Onlineportalen wie z.B. Google. In diesen Einträgen wurde der Beklagte als Taxiunternehmen bezeichnet. Diese Bezeichnung war aber nicht zutreffend. Davon hatte der Beklagte auch Kenntnis, wurde jedoch selbst nicht...