Am 20. Oktober 2015 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass eine Entgeltklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für die Erstellung einer Zweitkarte unwirksam ist. Damit hat das oberste Bundesgerichts und der dafür zuständige XI. Senat der Klage auf Unterlassung eines Verbraucherschutzverbandes stattgegeben.Die Beklagte, eine Bank, hatte in ihrem Leistungs- und Preisverzeichnis eine Klausel im Hinblick auf die Zahlungsverkehrskarten verwendet, wonach für die Ausstellung einer Ersatzkarte, die vom Kunden in Auftrag gegeben wird, 15 € kostet. Einschränkend hatte die Beklagte geregelt, dass der Betrag für die Ersatzkarte ausschließlich in den Fällen zu bezahlen sei, in denen die Notwendigkeit für die Anfertigung der Zweitkarte nicht ihrem...
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13.11.2015