Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Münster) stellt fest, dass Kosmetikerinnen Faltenunterspritzungen ohne entsprechende Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht gestattet ist.Viele Kosmetikerinnen greifen bei ihrer Berufsausübung regelmäßig in die körperliche Sphäre ihrer Kunden ein. Dabei werden nicht selten Maßnahmen vorgenommen, bei denen strittig ist, ob diese Eingriffe nicht bereits dem durch besondere rechtliche Vorgaben geregelten Bereich der Heilpraktikern beziehungsweise Medizinern vorbehaltenen Heilkunde zuzurechnen sind. Mit einem solchem Fall beschäftigten sich 2006 die Münsteraner OVG-Richter in zweiter Instanz. Eine Kosmetikerin hatte 2003 gegen die 1999 erlassene Untersagungsverfügung der zuständigen Kreisbehörde, Faltenunterspritzungen nicht...
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26.09.2015