Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.12.2021

Keine Bild-Urheberrechtsverletzung bei bloßer URL-Adressen Angabe

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob eine Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen von Fotos vorliegt, wenn die Fotos nur durch die manuelle Eingabe der URL aufzurufen sind.Das für die Prüfung der öffentlichen Zugänglichmachung relevante Kriterium "recht viele Personen" ist nicht dann bereits erfüllt, wenn ein Produktfoto nur noch durch die Eingabe einer URL-Adresse im Internet zugänglich ist.HintergrundDer Kläger ist Berufsfotograf, von dem der Beklagte im Jahr 2013 insgesamt drei gefertigte Lichtbilder für zwei Angebote zum Verkauf von Lautsprechern auf der Internet-Handelsplattform eBay-Kleinanzeigen verwendete. Auf eine darauf folgende Abmahnung des Klägers verpflichtete sich der Beklagte, es zu unterlassen, die in der Erklärung...