Wenn das Arbeitsverhältnis Aufhebungsvertrag beendet wurde, welchen der Arbeitgeber veranlasst hat, so kann der ehemalige Arbeitnehmer nicht beanspruchen, dass in seinem qualifizierten Arbeitszeugnis die Formulierung verwendet wird, das Arbeitsverhältnis sei auf seinen Wunsch hin beendet worden.
Urteil des LAG Mainz vom 02.07.2012
5 Sa 186/12
jurisPR-ArbR 14/2013, Anm. 4