Mit dem Angebot eines kostenlosen Aufenthalts in speziellen Lounges wollen Bahn- und Fluggesellschaften Vielreisenden und Businesskunden einen besonderen Reisekomfort verschaffen und sie längerfristig an ihr Unternehmen binden. Doch kostenloser Service lockt auch Menschen an, die daraus einseitig Vorteile ziehen wollen. Dazu hat jetzt das Amtsgericht München ein wegweisendes Urteil gefällt (Urteil vom 27. Februar 2014, Az. 213 C 31293/13).
Ein Münchener hatte bei einer Fluggesellschaft ein One-Way Ticket in der Business-Class im Wert von 744 Euro gebucht. Ein solches Ticket berechtigt nach dem Check-In zum Besuch der Business-Lounge der Gesellschaft, in der man kostenfrei Essen, Trinken und weitere spezielle Serviceleistungen genießen kann. Das Ticket sichert dem Kunden aber...
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04.07.2014