Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.02.2016

Kein Zueigenmachen fremder Inhalte bei Facebook durch "Teilen"

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt a.M. hat mit seinem Urteil vom 26.11.2015 unter dem Az. 16 U 64/15 entschieden, dass das Teilen eines Beitrags in einem so genannten sozialen Netzwerk wie Facebook keine Zueigenmachung der Äußerung ist. Die Teilen-Funktion sei zwar ähnlich wie eine Verlinkung, jedoch sei das Teilen nur ein Hinweis auf den Content anderer Nutzer. Es liege im Teilen keine Identifikation. Außer einer Verbreitungsfunktion habe das Teilen keine Bedeutung. Damit hob das OLG die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise auf, soweit mit dieser dem Verfügungsbeklagten verboten worden ist, auf „Facebook“ zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, Mitglieder des Klägers seien "geistig minderbemittelte Hofdamen eines ordinären Königs"...