Wird eine Ware (hier ein Sofa) im Internet nach den Wünschen des Kunden aus einer Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten bestellt und daraufhin individuell angefertigt, so besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht.
In vorliegendem Fall hatte ein Kunde ein Sofa im Internet bestellt, wobei es insgesamt 578 verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gab. Weiterhin wies der Anbieter bereits vor der Bestellung darauf hin, dass es sich bei einem solchen Sofa um ein „Exklusivmodell“ handele, welches individuell angefertigt werde, weshalb mit einer Lieferzeit von 12 – 16 Wochen zu rechnen sei. Auf die Einschränkung des Widerrufsrechtes wies das Unternehmen allerdings nicht hin.
Das Gericht stellt hierzu klar, dass in Fällen wie diesen der § 312d Abs. 4 Nr.1 Alt greife, da es sich, obwohl...
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14.03.2014