Die Übertragung einer Sportveranstaltung per Live-Stream stellt nach geltendem EU-Recht keine Verletzung des Urheberrechts dar. Allerdings kann ein Verstoß gegen weitergehende nationale Gesetze vorliegen. So der Tenor eines vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 26. März 2015 ergangenen Urteils (Az. C-279/13). In dem vor dem EuGH verhandelten Streitfall ging es um die Übertragung von Eishockeyspielen. Als Kläger trat C More Entertainment, ein Schwedischer TV-Bezahlsender auf. Der klagte gegen den Webseitenbetreiber Linus Sandberg, der auf seiner Homepage Linke eingefügt hatte, über den die Übertragung zweier Matches kostenlos via Live-Stream verfolgt werden konnte. Daraufhin kontaktierte C More Entertainment Herrn Sandberg telefonisch und forderte ihn auf, die beanstandeten...
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18.04.2015