Das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Beschluss vom 11.06.2019, dass bei einem bloßen Bagatellverstoß ohne ernsthafte Beeinträchtigung für das Ansehen des Betroffenen kein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO bestehe.Schadenersatzanspruch wegen Sperrung eines Beitrages bei Facebook?Der Kläger nahm Facebook wegen eines gelöschten Posts und der Sperrung seines Accounts durch Versetzung in den read-only Modus in Anspruch. Unter dem Titel „Nüscht wie Neger‘ und mit dem Kommentar „Das waren noch Zeiten, als das nunmehr zentral gesteuerte deutsche Staatsfernsehen noch neutral berichtete und solche herrlichen Serien zeigte. P.S.: Bin gespannt, wann es gelöscht wird ... aber da würde die Politik sich selbst verleugnen.“ verlinkte der Kläger einen Filmausschnitt....
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21.11.2019