In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern enthaltene Klauseln für die Berechnung von zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung von schriftlichen Mobilfunkrechnungen auf Papier sind grundsätzlich unzulässig. Dies stellte das OLG Frankfurt in einem Berufungsurteil vom 09.01.2014 (Az. 1 U 26/13) fest und bestätigte damit den vom Kläger geforderten Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte hinsichtlich der weiteren Verwendung einer solchen Klausel.
Die Beklagte hatte dabei in der Vergangenheit als Mobilfunkanbieter eine monatliche Gebühr in Höhe von 1,50 € für den Versand von Papierrechnungen erhoben.
Während in einer vorinstanzlichen Entscheidung durch das LG Frankfurt dieses die Zulässigkeit einer Inhaltskontrolle in Hinblick auf die...
Artikel
01.03.2014